Wichtiger Hinweis vorab: Wir sind kein VdS-anerkannter Errichter
Unser Spezialgebiet ist die Inneninspektion von Sprinklertanks und Löschwasserbehältern mit Unterwasserdrohnen – ein Baustein, der typischerweise im Rahmen der Erhaltungspflichten nach VdS 2091 anfällt. Für die eigentlichen Wartungs- und Sachverständigenprüfungen Ihrer Sprinkleranlage ist immer ein VdS-anerkannter Errichter bzw. eine zugelassene Prüfstelle zuständig.