Rechtliche Grundlagen: Was schreiben die Normen vor?
Sprinklertanks sind das Rückgrat stationärer Löschanlagen – doch ihre regelmäßige Inspektion wird in der Praxis oft vernachlässigt. Während Sprinklerköpfe, Alarmventile und Pumpen regelmäßig gewartet werden, gilt der Tank selbst als robustes, wartungsarmes Bauteil – solange er befüllt ist, scheint alles in Ordnung. Doch genau diese Annahme führt dazu, dass sich über Jahre hinweg unbemerkt sicherheitsrelevante Schäden entwickeln können.

Was schreiben die Normen vor?
Die Inspektionspflichten für Löschwasserbehälter sind in Deutschland klar geregelt – allerdings in Richtlinien, die dem Thema nur wenig Raum widmen:
VdS CEA 4001 – die maßgebliche Richtlinie für Planung, Bau und Betrieb von Sprinkleranlagen – umfasst rund 79.000 Wörter, wovon nur etwa 2.200 sich mit Löschwasserbehältern befassen.
VdS 2091 konkretisiert die Anforderungen an Sprinkleranlagen und schreibt ebenfalls regelmäßige Inspektionen vor.
FM Global 3-2 – relevant für FM-versicherte Betreiber – stellt ähnliche Anforderungen an die regelmäßige Inspektion von Löschwasserbehältern.
Diese Normen definieren folgende Inspektionsintervalle:
- Alle 5 Jahre: Sichtkontrolle durch einen VdS-anerkannten Errichter – innen (soweit zugänglich) und außen
- Alle 15 Jahre: Vollständige Innenprüfung – entweder nach Entleerung oder unter Wasser mit Tauchroboter (Unterwasserdrohne) oder Taucher
Betreiberpflichten nach Betriebssicherheitsverordnung
Unabhängig von den VdS-Vorgaben trifft Betreiber eine Verantwortung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie sind verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Anlagen sicherzustellen und regelmäßige Prüfungen zu dokumentieren.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Die Folgen unterlassener Inspektionen können gravierend sein:
- Versicherungsrechtlich: Im Schadensfall können Versicherungen Leistungen kürzen oder verweigern, wenn keine ordnungsgemäßen Prüfnachweise vorliegen
- Ordnungsrechtlich: Verstöße gegen die BetrSichV sind bußgeldbewehrt
- Technisch: Unentdeckte Mängel gefährden im Ernstfall die Löschwasserversorgung

